1991 Gründungsvertrag

Am 7. März 1991 wird der Gründungsvertrag in Neustrelitz beurkundet. In diesem Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen, dass die Stadt Neustrelitz mit 60% und die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH mit 40% an den Stadtwerken Neustrelitz beteiligt sind bei einem Stammkapital von 1 Mio. DM. Direkt nach der Gründung werden die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat als vorgeschriebene Gesellschaftsorgane errichtet. Sie sollen die fachmännische Führung, die Wahrung der Ambitionen der Gesellschafter und die Mitbestimmung garantieren. Nichts soll dem Zufall überlassen werden.

Am 8. März wird die Stadtwerke Neustrelitz GmbH gegründet. Unmittelbar nach der Entstehung der Stadtwerke stellt die Stadt Neustrelitz "Anträge auf die Rückführung der Gas- und Wasserversorgung" und einen Übertragungsantrag für die Stromversorgung, denn es sei das erklärte Ziel des Gesellschafters, die Stadt Neustrelitz, dass sich die Stadtwerke Neustrelitz GmbH "zu einem Versorgungsunternehmen mit den Betriebszweigen Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme entwickeln, wobei auch andere kommunalwirtschaftliche Aufgaben übernommen werden können." Alles entwickelt sich peu á peu, denn noch waren die Stadtwerke Neustrelitz ein Unternehmen, anders als die bereits existierenden, ohne ein Geschäft im bestehenden Sinne.

Am 25. April findet die erste konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates statt, in der nachkommende wichtige Bestimmungen getroffen werden:

  • Wahl des 1. und 2. Aufsichtsratsvorsitzenden.
  • Dem Konzessionsvertrag zwischen der Stadtwerke Neustrelitz GmbH und der Stadt Neustrelitz, beginnend ab dem 01. Januar 1992, für die Versorgung des Gemeindegebietes mit elektrischer Energie, Gas und Wasser, wurde zugestimmt.
  • Der Aufsichtsrat beschloss, dass die vollständige Rückübertragung der Versorgungsnetze Strom, Gas und Wasser sichergestellt wird. Die Geschäftsleitung wurde beauftragt, alle notwendigen Verhandlungen aufzunehmen, damit diese Ziele erreicht werden.
  • Um möglichst rasch eine drastische Minderung von Luftschadstoffen zu erreichen, wurde beschlossen, für das Baugebiet Kiefernheide mit etwa 2000 Wohnungen ein Heizhaus auf der Basis leichtes Heizöl bis zur nächsten Heizperiode einzurichten. Das gleiche wurde für das ehemalige TGA Heizhaus und für eine Teilwärmeversorgung in Strelitz-Alt beschlossen.
  • Beschluss, den kaufmännischen Bereich aufzubauen.

Am 4. Juli verabschiedete der Aufsichtsrat das Versorgungskonzept für die Stadt Neustrelitz und die Einstellung von technischem Personal im Bereich Fernwärme. Knapp 2 Monate später, am 16. September wird u.a. entschieden, einen zusätzlichen Geschäftsführer einzustellen, Herrn Ekkehard Wasel, der dann auch ab dem 1. Oktober 1991, mit der Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit, eingestellt wird.

Im Oktober nehmen die Stadtwerke Neustrelitz diese mit dem Geschäftsfeld Fernwärme, durch die Inbetriebnahme des Heizwerkes Kiefernheide, wieder auf. Bis Jahresende werden drei weitere Heizhäuser, Strelitz-Alt, Rudow und Diesterwegstraße, in Betrieb genommen. Durch diese Investition entwickelt sich die Fernwärmeversorgung positiv, denn im 4. Quartal werden insgesamt 11.939 MWh Fernwärme abgesetzt. Am 19. Dezember 1991 erhalten die Stadtwerke Neustrelitz, als zweites Unternehmen in den neuen Bundesländern, die Genehmigung zur Gasverteilung nach §5 des Energiewirtschaftsgesetzes.