Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
32,20 Euro
Brutto
34,45 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
nach Zählergröße
nach Zählergröße
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro/m³
Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
32,20 Euro
Brutto
34,45 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
45,29 Euro
48,46 Euro
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro/m³
Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
32,20 Euro
Brutto
34,45 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
50,44 Euro
53,97 Euro
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro/m³
Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
32,20 Euro
Brutto
34,45 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
58,16 Euro
62,23 Euro
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro/m³
Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
32,20 Euro
Brutto
34,45 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
88,46 Euro
94,65 Euro
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro m³
Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
32,20 Euro
Brutto
34,45 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
312,24 Euro
334,10 Euro
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro/m³
Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
32,20 Euro
Brutto
34,45 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
427,24 Euro
457,15 Euro
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro/m³
Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
32,20 Euro
Brutto
34,45 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
560,74 Euro
599,99 Euro
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro/m³
Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
32,20 Euro
Brutto
34,45 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
704,83 Euro
754,17 Euro
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro/m³
Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
32,20 Euro
Brutto
34,45 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
937,18 Euro
1002,78 Euro
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro/m³
Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
32,20 Euro
Brutto
34,45 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
1.069,86 Euro
1.144,75 Euro
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro/m³
Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
32,20 Euro
Brutto
34,45 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
1.248,93 Euro
1.336,36 Euro
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro/m³
Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
32,20 Euro
Brutto
34,45 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
1.536,02 Euro
1.643,54 Euro
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro/m³
Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
32,20 Euro
Brutto
34,45 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
1.777,49 Euro
1.901,91 Euro
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro/m³
Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
32,20 Euro
Brutto
34,45 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
2.154,39 Euro
2.305,20 Euro
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro/m³
Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
32,20 Euro
Brutto
34,45 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
2.682,02
2.869,76 Euro
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro/m³
Basispreis je Zähler/Jahr
Netto
0,00 Euro
Brutto
0,00 Euro
Bereitstellungspreis je Zähler/Jahr
30,31 Euro
32,43 Euro
Mengenpreis
1,43 Euro/m³
1,53 Euro m/³
Aus über 200 Metern Tiefe gewinnen die Stadtwerke Neustrelitz natürlich reines Trinkwasser. Es kommt aus eiszeitlichen Lagerstätten und wird nur gefiltert.
Um alle Bürger mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu versorgen, ist eine aufwändige Infrastruktur notwendig. Ohne diese Infrastruktur wäre keine Trinkwasserversorgung in Neustrelitz möglich. Die Stadtwerke Neustrelitz GmbH betreibt ein umfassendes System, bestehend aus über 4.800 Messeinrichtungen, Wasserwerk, Reinwasserbehälter, Druckstationen sowie 140 Kilometer Leitungsnetz. Die hohe Anlagenintensität für den Wassertransport und Verteilung führt zu einem Fixkostenanteil von annähernd 82 Prozent.
Diese Kosten fallen unabhängig von der abgegebenen Wassermenge an. Lediglich circa 18 Prozent der Versorgungskosten hängen vom tatsächlichen Trinkwasserverbrauch unserer Kunden ab. In dem bisherigen Tarifsystem findet sich dieser hohe Fixkostenanteil nicht wieder.
Demografischer Wandel in Folge von Wegzug und geringeren Geburtenraten führen zu weniger Menschen, also Wasserverbrauchern. Dadurch sinkt die Wasserabnahme. Da Wasserpreise durch Umlagen der Kosten auf die Abnahmemenge ermittelt werden, führt weniger Nachfrage unvermeidlich zu höheren Preisen, wenn – wie bei der Trinkwasserversorgung – die Infrastruktur nicht laufend an die veränderte Nachfrage angepasst werden kann.
Dies wirkt sich in einem Wassertarifsystem, bei dem ein hoher Anteil des Gesamtpreises von der Abnahmemenge abhängt, besonders stark aus.
Die Kosten in der Wasserversorgung sind zu 82 Prozent fix - das heißt, sie lassen sich trotz geringerer Absatzmenge nicht reduzieren - und nur zu 18 Prozent variabel. Nur diese variablen Kosten können gesenkt werden, wenn weniger Wasser nachgefragt und geliefert wird. Dieses Verhältnis lässt sich nicht beeinflussen. Die Einnahmen aus Grund – und Arbeitspreisen (Mengenpreis) sind dagegen zu 85 Prozent variabel und nur zu 15 Prozent fix. Dieses Verhältnis ist in der Wasserwirtschaft so üblich, kann aber grundsätzlich verändert werden.
Auch wenn die Wassernachfrage sinkt, müssen die nicht veränderbaren Kosten natürlich trotzdem verteilt werden, während sich die variablen Kosten reduzieren lassen. Wegen des bestehenden Preissystems muss dann ein Großteil der Kosten auf die Menge verteilt werden. Weil diese immer geringer wird, wird dies langfristig zu steigenden Preisen führen.
Die Länge der Planungszeiträume und die Höhe der Anlagenbindung in der Wasserversorgung lassen es nicht zu, dass kurzfristige Veränderungen berücksichtigt werden können. Zudem verpflichten viele gesetzliche Vorschriften zu Versorgungssicherheit und Wasserqualität, die sich kurz- bis mittelfristig nicht den Nachfrageentwicklungen anpassen können. Dort, wo Anpassungsmöglichkeiten bestehen, setzt die Stadtwerke Neustrelitz GmbH diese um.
Ja, denn die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (siehe § 4 Abs. 2 AVBWasserV) begründet das gesetzliche Recht des Wasserversorgungs-unternehmens, seine Bedingungen und Preise zu ändern. Dies gilt damit auch für eine Änderung des Tarifsystems.
Es gibt zudem keine gesetzliche Regelung, insbesondere nicht aus der für das Vertragsverhältnis mit dem Tarifkunden geltenden „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“, die die Zusammensetzung des Wasserpreises vorschreibt.
Ja, dieses Preismodell wird bereits in der Praxis betrieben und hat dabei alle rechtlichen Hürden erfolgreich absolviert. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass in den Folgejahren die Preise relativ stabil gehalten werden konnten.
Nein, die Umstellung betrifft nur das Tarifsystem. Natürlich betrifft die Änderung des Tarifsystems nicht die Qualität und die Sicherheit der Versorgungsleistung.
Die Tarifumstellung bewirkt keine Änderung der Größe des Zählers. Mit dem Wasserzähler erfolgt weiterhin die Messung des Verbrauchs. Durch die Umstellung des Preismodells ist die Zählergröße zukünftig nicht mehr ausschließlich für die Höhe des Bereitstellungspreises ausschlaggebend. Der Bereitstellungspreis ist daher unterschiedlich hoch, denn er richtet sich nach dem jeweiligen Nutzungsumfang eines Kunden. Der Bereitstellungspreis für ein Einfamilienhaus ist daher geringer als für ein Mehrfamilienhaus.
Mit anderen Worten richtet sich der Bereitstellungspreis nicht nur nach der Größe des Zählers, sondern auch nach der jährlich verbrauchten Wassermenge.
Ja, es handelt sich hierbei um den sogenannten Basispreis. Der Basispreis deckt anteilig den Organisationsaufwand, der für die Wasserversorgung entsteht. Der Basispreis gilt für alle Kunden und besitzt stets die gleiche Höhe für jeden installierten Zähler.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Im Ergebnis wurde das neue Preismodell von der Stadtwerke Neustrelitz GmbH so ausgewogen gestaltet, dass sich die Belastungen in Folge der Umstellung in einer kleinen Bandbreite bewegen.
Dabei bewegt sich die monatliche Mehrbelastung für die zukunftsgerichtete Sicherung einer qualitativ hochwertigen Trinkwasserversorgung bei einem Haushalt mit Durchschnittsverbräuchen zwischen 1,50 € und 3,20 €.
Nein. Die Höhe des Arbeitspreises (m³) war nicht Anlass zur Einführung eines neuen Preismodells. Es wird daher auch im Zuge der Umstellung keine Preiserhöhung vorgenommen. Der Begriff „Arbeitspreis“ wird im Zuge der Tarifumstellung durch die Bezeichnung „Mengenpreis“ ersetzt.
Über viele Jahre hinweg wurde beabsichtigt, die Bürger der Stadt Neustrelitz nach Möglichkeit zu entlasten und die Preise für die Trinkwasserversorgung nicht zu erhöhen. Dies ist der Stadtwerke Neustrelitz GmbH auch lange Zeit gelungen.
Allerdings führten die seit dem Jahr 1993 konstanten Preise in den vergangenen Jahren in Kombination mit steigenden Kosten zu einem zunehmend defizitären Spartenergebnis. Als Ursache für die steigenden Kosten werden vordergründig die Verdopplung des Wasserentnahmeentgeltes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Reinvestitionskosten sowie die allgemeinen inflationsbedingten Kostensteigerungen angeführt.
In der Trinkwasserversorgung lassen sich die angeführten Kosten (Betriebs- und Instandhaltungskosten) bei Nachfragerückgängen nicht oder nur langfristig verringern. Bei einer Neuberechnung der Mengenpreise (€/m³), müssten diese Fixkosten auf die gesamte Absatzmenge in Neustrelitz verteilt werden. Beim bisher geltenden Preismodell führen die in den letzten Jahren stetig gestiegenen Kosten und auch die zukünftig zu erwartenden Kostensteigerungen zwangläufig zu stark steigenden Mengenpreisen (€/m³). Diese Preisspirale wird mit dem neuen Preismodell der Stadtwerke Neustrelitz GmbH unterbunden.
Die seit 1993 unveränderten Preise der Trinkwasserversorgung sorgten unter anderem dafür, dass die Preise der Stadtwerke Neustrelitz GmbH im Vergleich zu anderen Wasserversorgungsunternehmen und Zweckverbänden in Mecklenburg-Vorpommern, bei Bereitstellungs– und Mengenpreisen teils deutlich unter dem Durschnitt lagen (Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern).
Das neue Preismodell tritt am 1. April 2019 in Kraft.
Am 16. März 2019 wurde das neue Preismodell im Nordkurier, Strelitzer Zeitung bekanntgegeben. Auf der Homepage der Stadtwerke Neustrelitz GmbH finden Sie alle Details und Erläuterungen zum Preismodell, Filme zu den Preisbestandteilen sowie die Preise für die Trinkwasserversorgung selbst.
Ja, das neue Tarifsystem gilt für alle Kunden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neustrelitz GmbH. Es gilt somit für private und gewerbliche Verbraucher sowie für soziale und kommunale Einrichtungen.
Ein Mangel des alten Wasserpreismodells am Beispiel eines Mehrfamilienhauses stellte die Berechnung eines Grundpreises auf Basis der Zählergröße (i.d.R. Qn 2,5) dar, ungeachtet der sich im Haus befindlichen Anzahl an Wohneinheiten. Dem gegenüber wurde ein Einfamilienhaus (entspricht einer Wohneinheit) ebenfalls mit einem Grundpreis für die Zählergröße herangezogen, so dass beide Objekte trotz unterschiedlicher Vorhalteleistung und Inanspruchnahme von Gebrauchsmengen mit dem gleichen Grundpreis belastet werden.
In der neuen Preisstaffel wird die Zählergröße nach wie vor die Grundlage des Bereitstellungspreises abbilden, allerdings erweitert um das Element der jährlichen Gebrauchsmenge. Auf diese Weise werden Mehrverbräuche und eine damit einhergehend größere Inanspruchnahme der Infrastruktur gegenüber Einfamilienhäusern mittels eines höheren Grundpreises berücksichtigt.
Somit erfolgt nun ein Blick hinter die Kulissen eines Zählers.
Der Tarif für Wohngebäude setzt sich zusammen aus
1. dem Basispreis für den anteiligen organisatorischen Aufwand der Trink-wasserversorgung,
2. dem Bereitstellungspreis für die Inanspruchnahme des Zählers sowie der Betriebs- und der Vorhalteleistung (sprich: dem Grad der Inanspruchnahme der Infrastruktur) und
3. dem Mengenpreis für die jährlich abgenommene Gebrauchsmenge (m³).
Die Wasserkosten für ein versorgtes Wohngebäude ergeben sich, indem
1. der Basispreis
2. der Bereitstellungspreis in Abhängigkeit von der Größe des Zählers sowie der jährlichen Gebrauchsmenge (m³) und
3. der Mengenpreis, multipliziert mit der jährlich abgenommenen Gebrauchsmenge (m³),
zusammengerechnet werden.
Zunächst ist zu klären, welche Zählergröße im konkreten Objekt verbaut wurde. In der Regel, bzw. zu über 90% handelt es sich um einen Zähler der Größe Qn 2,5. Nach Bestimmung der Zählergröße wird nach dem Wasserverbrauch des Vorjahres eine Zuordnung in Verbrauchsstaffel vorgenommen (z.B. 51-100 m³).
Jede Verbrauchstaffel verfügt dann über einen separaten Bereitstellungspreis. Genau Angaben zur Ausgestaltung der Verbrauchsstaffeln sowie den möglichen Zählergrößen finden Sie auf unserer Homepage im Bereich der Preise für die Trinkwasserversorgung.
Als Mieter können Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Da Mieter nicht in direkter Vertragsbeziehung mit der Stadtwerke Neustrelitzer GmbH stehen, darf die Stadtwerke Neustrelitz GmbH keine Auskunft geben. Darüber hinaus sind uns die individuellen Verbrauchsdaten der Mieter nicht bekannt.
Diese Daten werden in der Regel von einem durch den Vermieter beauftragten Unternehmen abgelesen und direkt an den Vermieter zu Abrechnungszwecken weitergeleitet. Sie erhalten in der Regel einmal im Jahr eine Information über die genutzte Gebrauchsmenge (Wasserverbrauch) in Form der Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung von Ihrem Vermieter.
Zählersperrung Inbetriebnahme Mahnung Inkassozähler
Trinkwasseranalyse Neustrelitz Juni 2023
Trinkwasseranalyse Neustrelitz Dezember 2022
Umzug Anmeldung einer Verbrauchsstelle
Umzug Abmeldung einer Verbrauchsstelle
Installateurverzeichnis der Stadtwerke Neustrelitz
Ergänzung AGB Wasser_Belehrung Streitbeilegungsverfahren 04_17
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Kunden
Überweisung Guthaben Einzugsermächtigung