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Die Verantwortung für Gasleitungen im Haus obliegt dem Hausbesitzer! Die Gasleitungen im Haus stehen im Eigentum des Hausbesitzers, ihre bestimmungsgemäße Funktionstüchtigkeit liegt deshalb auch allein in seinem Verantwortungsbereich! Die Stadtwerke haben hier nur ein Überprüfungsrecht, sie sind nicht verpflichtet die haustechnischen Anlagen zu überwachen. So ist es in den "Allgemeinen Versorgungsbedingungen" festgelegt.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. März 2009 um 10:00 Uhr |